Bausachverständigentätigkeit
Beweissicherung von Bauschäden im Hochbau
Beweissicherung von Baumängeln im Hochbau
Bewertung und Behebungsvorschläge der Bauschäden und Baumängel
Fertigungsstellungsbescheinigungen nach §641a BGB (Vereinbarung zwischen AG und AN notwendig)